10.01.2021 Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragbar

Seit dem 7. Januar 2022 können Anträge für die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt, wie bisher, durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die ausführlichen FAQ zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Beantragung der Überbrückungshilfe IV finden Sie hier.