18.05.2021 Aufhebung der Busreiseverbote in Baden-Württemberg und Hessen

Nach Bayern lockern auch Baden-Württemberg und Hessen ihre coronabedingten Busreiseverbote.

Baden-Württemberg
Seit dem 15. Mai sind Busreisen in Baden-Württemberg unter folgenden Auflagen zulässig:

  • Start und Ziel müssen sich in einem Stadt- bzw. Landkreis befinden, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten – also die 7-Tage-Inzidenz an 5 aufeinanderliegenden Tagen unter 100 liegt.

  • maximal 50 %ige Auslastung, Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses

  • Fahrgäste müssen entweder ein negatives Testergebnis vorlegen oder einen Impf-/Genesenennachweis

  • Maskenpflicht

  • Hygieneauflagen nach § 4 der aktuellen Verordnung müssen eingehalten werden (Reinigung, Lüftung, etc.)

  • Die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona-Verordnung).

Auch touristische Übernachtungen sind bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 mit Auflagen wieder erlaubt.

Weitere Informationen finden Sie im Stufenplan (Änderungen zum 14. Mai) und in der aktuellen Verordnung.

Hessen
Auch hier gilt nach der aktuellen Verordnung ein Stufenplan. Der touristische Busverkehr ist inzidenzabhängig ab dem 17. Mai zulässig (Verordnung, § 2 Abs. 1a). Fahrgäste dürfen nur mit Negativnachweis (Impf-, Genesenennachweis oder negativem Test, § 1b) eingelassen werden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin (§ 1a Abs. 1 Satz 7). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Verordnung.