Der bayerische Ministerratt hat in seiner gestrigen Kabinettssitzung die Öffnung von touristischen Angeboten ab dem 21. Mai 2021 unter der Voraussetzung einer stabilen oder rückläufigen 7-Tages-Inzidenz von unter 100 beschlossen.
Dazu gehören neben touristische Reisebusverkehren auch Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping).
Um diese und andere touristische Leistungen zu nutzen ist dabei ein höchstens 24 Stunden alter negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) erforderlich, sofern eine 7-Tages-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis überschritten wird. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die näheren Details dieser Öffnungen richten sich nach Rahmenkonzepten, die das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellt.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung zur Kabinettssitzung.
Hier finden Sie das bayerische "Rahmenkonzept Touristische Dienstleister" mit den Auflagen für Busreisen in Bayern.