Sicherungsscheine für 2018: Frühzeitig um Vertragsabschluss kümmern

Seit 1. Febuar 2017 bietet die gbk ihren Mitgliedern in Sachen Insolvenzversicherung ein neues Rahmenabkommen mit der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall der Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit des versicherten Mitgliedes nach den allg. Versicherungsbedingungen zur Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter (AVB lfR 2010).

Wir haben inzwischen schon zahlreiche Anfragen der gbk-Mitglieder für ein individuelles Angebot erhalten. Um einen Bearbeitungsstau zu vermeiden und die Sicherungsscheine für 2018 rechtzeitig ausstellen zu können, möchten wir Sie deshalb darauf hinweisen, rechtzeitig an die tatsächliche Vertragsunterzeichnung zu denken. Der eigentliche Vertragsbeginn kann dabei individuell festgelegt werden, sodass er z.B. erst ab September 2017 in Kraft tritt.

Die tourVERS bittet für eine problemlose Abwicklung außerdem darum, dass gbk-Mitglieder beim Einsenden sämtlicher Unterlagen ihre Mitgliedschaft in der gbk mit angeben und damit die Sonderkonditionen in Anspruch nehmen können.

Weitere Informationen zum gbk-Rahmenabkommen mit der tourVERS erhalten Sie hier.