Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können seit Mittwoch, den 6. Oktober, Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Antragsfrist wurde bis zum 31.12.2021 verlängert sowie neue FAQ zu den maßgeblichen Förderbedingungen veröffentlicht.
Die Antragstellung erfolgt, wie gehabt, durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Unternehmen, die bereits die Ü III Plus für die Monate Juli bis September 2021 beantragt haben, können einen Änderungsantrag für die Monate Oktober bis Dezember gemäß FAQ-Ziff. 3.20 stellen. Der bereits gestellte Antrag muss dafür schon bewilligt oder teilbewilligt sein.
Die FAQs zur Ü III Plus finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie hier nachlesen.