13.09.2021 Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende

Wie bereits mehrfach von der gbk gefordert, hat die Bundesregierung am 08.09.2021 mitgeteilt, die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember zu verlängern. Grund sind die andauernden pandemiebedingten Schließungen und Beschränkungen in einigen Branchen. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden weitgehend beibehalten. Ebenfalls wird die Neustarthilfe Plus verlängert, mit der von Coronabedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Weitere Informationen zur Verlängerung der Überbrückungshilfen entnehmen Sie der Pressemitteilung des BMF.