26.07.2021 Überbrückungshilfe III Plus ab 23.7. beantragbar

Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in einer Pressemitteilung mitteilte, können Unternehmen, die auch im dritten Quartal 2021 stark von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen betroffen sind, ab dem dem 23.7. über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die entsprechenden FAQs finden Sie dort ebenfalls.

Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten und ist damit inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III. Es wird ebenfalls über prüfende Dritte beantragt.

Neuerungen bei der ÜIII Plus sind:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.
  • Unternehmen, die von Insolvenz bedroht sind, wird es künftig erleichtert, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen diese zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung. Welche Maßnahmen konkret förderfähig sind, wird in den FAQ in Form einer Positivliste festgelegt.

 

Die Pressemitteilung des BMWi finden Sie zum Nachlesen hier.