Die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 die neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) verkündet. Die Änderungen treten am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft.
Laut § 11 der aktuellen Corona-Verordnung gilt nun folgendes für Busreisen in Baden-Württemberg:
Der Betrieb von Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehren und ähnlichen Einrichtungen
- ist in den Inzidenzstufen 1 und 2 allgemein zulässig, wobei der Zutritt nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig ist,
- ist in Inzidenzstufe 3 nur mit bis zu 75 Prozent der regulär zulässigen Fahrgastzahlen zulässig, wobei der Zutritt nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig ist,
- ist in Inzidenzstufe 4 nur mit bis zu 50 Prozent der regulär zulässigen Fahrgastzahlen zulässig, wobei der Zutritt nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig ist.
In der angehängten Tabelle finden Sie nochmals einen Überblick über die einzelnen Inzidenzstufen und Regeln für Busreisen in Baden-Württemberg.