Aufgrund von Schwierigkeiten, die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung als Reiseveranstalter nach Auslauf des alten Vertrages bzw. bei Übernahme durch den Reisesicherungsfonds wegen der der Corona-Pandemie geschuldeten wirtschaftlichen, schwierigen Lage zu erhalten, haben Asr, VIR, RDA und DRV dieses Thema beim Bundeswirtschaftsministerium adressiert. Dieses hat sich dafür eingesetzt, dass die Bundes- und Landesbürgschaftsprogramme für diese Mittelbeschaffung geöffnet werden.
Des Weiteren hat sich das BMWi bereit erklärt, kurzfristig in einem Webseminar über die unterschiedlichen Bürgschaftsmodelle und deren Antragsstellung zu informieren.
Von Seiten von PwC werden Herr Bernd Papenstein, Partner PwC Deutschland, sowie von Seiten des Verbandes der Bürgschaftsbanken dessen Vorsitzender, Herr Guy Seibherr, Vorstand Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, teilnehmen.
Sie als gbk-Mitglied sind auch eingeladen an dem Seminar teilzunehmen. Dieses findet statt am Montag, den 14.06.2021, ab 13:00 Uhr.
Bitte registrieren Sie sich über folgenden Link: https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_wdmZOSp1QCiMbMHyABo-bQ
Unter folgenden Links können Sie sich über die unterschiedlichen Bürgschaftsprogramme informieren und ggf. eine Antragsstellung in die Wege leiten:
2. Einstiegsseite Landesbürgschaften (Bürgschaftsbedarf zwischen 2,5 und 50 Mio. Euro)
3. Links zu allen Bürgschaftsbanken (Bürgschaftsbedarf bis 2,5 Mio. Euro)