Häufige Fragen zur Mitgliedschaft bei der gbk

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft? Welche Kosten kommen auf mein Unternehmen zu? Fragen über Fragen! Gerne bringen wir Licht ins Dunkel. Um Ihnen die Entscheidung für eine Mitgliedschaft zu erleichtern, erhalten Sie auf dieser Seite Antworten zu den 10 häufigsten Fragen.

Frage 1: Was kostet die Mitgliedschaft?

Als Busunternehmer zahlen Sie zwischen € 859,- und € 3.141,- pro Jahr, je nach Anzahl der klassifizierten Busse (ausführliche Modalitäten sind der gbk-Satzung zu entnehmen).

Gebührenstufen:

 

Klassifizierte Busse
Jährliche GrundgebührZusatzgebühr (pro Bus 163,00 €)Jährliche Gesamtgebühr
1 696,00 €163,00 €859,00 €
2696,00 €326,00 €1.002,00 €
3696,00 €489,00 €1.185,00 €
4696,00 €652,00 €1.348,00 €
5696,00 €815,00 €1.511,00 €
6696,00 €978,00 €1.674,00 €
7696,00 €1.141,00 €1.837,00 €
8696,00 €1.304,00 €2.000,00 €
9696,00 €1.467,00 €2.163,00 €
10696,00 €1.630,00 €2.326,00 €
15 und mehr696,00 €2.445,00 €3.141,00 €

Frage 2: Welche Vorteile bringt mir eine Mitgliedschaft?

Die gbk - Klassifizierung bietet Ihnen als Busreiseveranstalter Argumentationshilfen bei Leistungs- und Preisunterschieden im Verkaufsgespräch. Die Fahrzeugausstattung und -qualität lässt sich leicht dokumentieren und verschafft so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern. Anhand von kostenlos zur Verfügung gestelltem Werbematerial (Broschüren, Anzeigenvorlagen, Fotos…) können Sie dies Ihren Reisegästen transparent und anschaulich näher bringen.

Neben der Klassifizierung von Reisebussen bieten wir unseren Mitgliedern noch zahlreiche weitere Dienstleistungen an, über die sie pro Jahr mehr als € 8.000,- sparen können. Eine Übersicht der gbk-Leistungen finden Sie hier.

Frage 3: Gibt es Vergünstigungen für gbk-Mitglieder?

Ja, die gbk bietet ihren Mitgliedern viele Vergünstigungen. Durch unsere Rahmenverträge mit zahlreichen Partnern können unsere Mitglieder in verschiedenen Bereichen bares Geld sparen.

Eine Auflistung aller Einsparvorteile für gbk-Mitglieder finden Sie hier.

Frage 4: Was muss ich tun, um die Mitgliedschaft zu beantragen?

Mit dem rechtskräftig unterzeichneten Antrags- und Verpflichtungsschein beantragen Sie das Recht zur Führung des RAL Gütezeichens Buskomfort für die Busse, deren Prüfberichte Sie bei uns einreichen. Beantragen Sie zusätzlich auch die Mitgliedschaft, dürfen Sie die oben erwähnten Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Das Antragsformular können Sie direkt online ausfüllen oder als » pdf downloaden. Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch auf dem Postweg zu.

Frage 5: Wie läuft die Klassifizierung der Busse ab und wer führt sie durch?

Sie führen Ihren Bus zur Erstprüfung einer zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, usw.) oder einem vereidigten Sachverständigen vor. Bei Neufahrzeugen kann die Erstprüfung auch direkt ab Werk erfolgen. Die Anforderungen werden dort anhand von Formularen (Prüfberichten) überprüft. Die Prüforganisationen haben die Prüfberichte der gbk digital vorliegen. Die Formulare stehen Ihnen auch hier auf unserer Webseite zum Download bereit. Die Unterlagen können aber auch bei der gbk angefordert werden. Nach Einreichung der Unterlagen erfolgt die Klassifizierung und Einstufung der Sternekategorie durch die gbk.

 

Die Klassifizierung ist jeweils ein Jahr gültig, danach erfolgt jährlich eine Wiederholungsprüfung. Bei Fahrzeugen jüngeren Baujahres kann diese auch selbst durchgeführt werden. Allerdings müssen jährlich stichprobenweise 20% dieser Busse ermittelt werden, die sich anstatt der Eigenüberprüfung einer Fremdprüfung durch eine Prüforganisation unterziehen müssen (siehe auch Frage 8).

Frage 6: Wie hoch sind die Kosten einer Klassifizierung?

Die Kosten (Prüfgebühren) erheben die Prüfstellen selbst. Sie liegen bei einer Wiederholungsklassifizierung im Schnitt bei rund € 38,- , bei einer Erstprüfung bei rund € 100,-.

Frage 7: Muss ich ALLE Busse meines Fuhrparks klassifizieren lassen?

Nein, Sie müssen nicht alle Ihre Busse klassifizieren. Nur die Fahrzeuge, die Sie auch bewerben möchten.

Frage 8: Warum muss ich mein Fahrzeug schon wieder fremdprüfen lassen, obwohl es beispielsweise erst 2 Jahre alt ist?

Die gbk verleiht ein RAL-Gütezeichen. Nach den Vorgaben von RAL müssen sich sämtliche Gütezeichen einer jährlichen Wiederholungsprüfung durch eine neutrale Stelle unterziehen.

 

Eine Außnahme besteht bei fabrikneuen Bussen, die das Gütezeichen mit der Erstzulassung erworben haben. In diesem Fällen können die ersten 4 jährlich stattfindenden Wiederholungsprüfungen vom Busunternehmer selbst durchgeführt werden. Allerdings müssen jährlich stichprobenweise 20% dieser Busse ermittelt werden, die sich anstatt der Eigenüberprüfung einer Fremdprüfung durch eine Prüforganisation unterziehen müssen.

Frage 9: Welche Möglichkeiten der Auszeichnung der Busse gibt es und wie kann ich mit der Mitgliedschaft werben?

Sie können zwischen den Standard-Plaketten (neu seit Feb. 2017) und den individuell und an Ihre Fahrzeuglackierung angepassten Designer- und Heckscheibenfolien entscheiden. Alle Informationen zur Bestellung der gbk-Plaketten finden Sie hier. Die Preise für die Designer- und Heckscheibenfolien richten sich nach der Größe der Folien.

 

Zusätzlich zur Werbung auf Ihren Bussen können Sie auch auf Ihrer Homepage, in Anzeigen und Katalogen mit dem Gütezeichen werben. Hierzu stellen wir Ihnen kostenlos Broschüren, Bilder, Logos und Werbevorlagen zur Verfügung. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Über die gbk-Homepage kann zudem eine Verlinkung im Bereich der gbk-Mitgliedersuche mit Ihrem Internet-Auftritt erfolgen.

Frage 10: Warum darf ich nicht mit Sternen werben, wenn ich kein Mitglied bei der gbk bin?

Grundlage für die Kennzeichnung von einem bis fünf Sternen, die fünf unterschiedliche Komfortstufen symbolisieren, ist das RAL Gütezeichen Buskomfort. Es steht für ein Klassifizierungssystem, das Güte - und Prüfbestimmungen beinhaltet, die in enger Zusammenarbeit zwischen gbk (Gütegemeinschaft Buskomfort) und RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) formuliert wurden.

 

Dass dieselben auch eingehalten werden, wird jährlich überwacht. Diese zuverlässige Orientierung ist bei nicht legitimierter Werbung mit selbst angebrachten Sternen oder mit selbst bezeichneten Sterne-Aussagen nicht gegeben.

 

Unerlaubte Sterne-Werbung ist zudem geeignet, die Verbraucher im Sinne der §§ 3, 5 UWG irrezuführen, da der Verbraucher davon ausgeht, dass Sie sich die Sterne nicht selbst verliehen haben, sondern von einer unabhängigen und neutralen Stelle wie der Gütegemeinschaft Buskomfort e.V. verliehen wurden.