Gütezeichenschutz - Kampf gegen den Sterne-Missbrauch

gbk-Plakette für einen 4-Sterne Bus
gbk-Plakette für einen 4-Sterne Bus

Das RAL Gütezeichen Buskomfort ist ein geschütztes Markenzeichen. Es wird in Deutschland von der gbk Gütegemeinschaft Buskomfort e.V. vergeben. Die gbk ist zum aktiven Gütezeichenschutz verpflichtet. Nur Reisebusse mit dem Markenzeichen RAL-Gütezeichen garantieren dem Verbraucher die Einhaltung der gbk-Qualitätskriterien. Regelmäßige Prüfungen tragen zur Qualitätssicherung des RAL Gütezeichen Buskomfort bei. Um ihre Mitglieder und den Verbraucher zu schützen, geht die gbk aktiv gegen den Marken-Missbrauch des RAL Gütezeichen Buskomfort vor. Pro Jahr bearbeiten wir im Schnitt ca. 100 Missbrauch-Fälle dieser Art.

Gütezeichenschutz - Ein fairer Wettbewerb schützt die Verbraucher

Das Anbringen von angeordneten Sternen an Bussen ist ein Markenmissbrauch, wenn die Kennzeichnung nicht durch eine gbk-Klassifizierung legitimiert ist. Gleiches gilt für die Bus-Werbung mit Sterne-Aussagen im Internet oder im Katalog. Hierbei handelt es sich um irreführende Werbung.

Das sieht auch die Justiz so. Erst jüngst war die gbk im Gütezeichenschutz vor dem Landgericht Kassel erfolgreich. Die Richter untersagten es einem Unternehmen, den Einsatz von Reisebussen mit einer Sterneklassifizierung zu bewerben. Dieses 2011 ergangene Urteil bestätigt Urteile des Landgerichtes München I (Versäumnisurteil, AZ 4HK 0 9709/03) und des Landgerichtes Osnabrück, welches 2001 die Werbeaussage "Busreise mit 4-Sterne-Bus" als unzulässig und wettbewerbswidrig erklärte (AZ 14 O433/01). Vor dem Landgericht Oldenburg (AZ 5 O 1583/06) erzielte die gbk im November 2006 einen weiteren Erfolg im Gütezeichenschutz. Die Richter untersagten einem Busunternehmen, sowohl Reisebusse mit Sternekennzeichnung zu versehen als auch die Sternekennzeichnung an den Fahrzeugen zu belassen sowie mit der bildlichen Wiedergabe eines mit Sternekennzeichnung versehenen Reisebusses zu werben. Ein weiteres Urteil erließ das Landgericht Saarbrücken gegen einen saarländischen Busunternehmer (AZ 7III O13/04).

Unterstützen Sie die gbk beim Gütezeichenschutz

Damit wir den Missbrauch des geschützten Gütezeichens und der Bus-Sterne wirkungsvoll bekämpfen können, setzen wir auf die Hilfe von gbk-Mitgliedern und Verbrauchern.

Melden Sie uns Busse, die unberechtigterweise mit Sternen gekennzeichnet sind. Informieren Sie uns präzise und detailliert über das Unternehmen, den Bustyp, das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Art des Missbrauchs (Anzahl der Sterne, wo sind die Sterne platziert usw.). Melden Sie uns bitte den Ort, an dem Ihnen das Fahrzeug aufgefallen ist sowie das Datum und die Uhrzeit. Auch ein Foto ist sehr hilfreich. Senden Sie uns Prospekte, Kataloge und Anzeigen oder weisen Sie uns auf Internetseiten hin, auf denen Missbrauch mit Bus-Sternen betrieben wird. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt.

Bitte achten Sie beim Verkauf eines klassifizierten Reisebusses darauf, alle Plaketten vom Fahrzeug zu entfernen und den Verkauf der gbk mitzuteilen.