In diesem Jahr können Sie noch von unserem Rahmenabkommen mit dem Reifen-Hersteller Michelin profitieren und bis zum 31.12.2021 noch Ihre Rechnungen einreichen.
Kaufen Sie als gbk-Mitglied vor Ort beim Händler Ihrer Wahl Reifen der Marke Michelin sowie der Zweitmarken Taurus, Riken oder Kormoran ein, so können Sie mit attraktiven Rückvergütungen rechnen. Hierfür reichen Sie einfach die Rechnungen Ihrer Reifenkäufe bei der gbk ein.
Neu für 2021: Zuschuss zu Investitionen zum Schutz gegen Covid19: Bitte senden Sie uns hierfür die Belege über Ihre Investitionen im Jahr 2021 bis zum 31.12.2021 an service@buskomfort.de. Aus allen Einsendungen verlosen wir 10 x 200,- EUR Rückerstattung für Ihre Investitionen in Hygienemaßnahmen zum Schutz gegen Covid19 (Leistungsjahr 2021)!
Vergütung der Erstausrüstung: Beim Neukauf eines Fahrzeuges mit Michelin-Neureifen werden zusätzlich pro Fahrzeug 200,- EUR vergütet (max. Vergütung in Höhe von 5.000,- EUR pro Jahr zusammen für alle gbk-Mitgliedsbetriebe). Hierfür benötigen wir einfach das Kennzeichen sowie die Fahrgestellnummer Ihres neuerworbenen Reisebusses.
Reichen Sie noch bis zum 31.12.2021 Ihre Rechnungen vom aktuellen Jahr bei der gbk ein. Im Jahr 2022 erfolgt dann die Bonifizierung der Einkäufe und die Ausschüttung. Sollten Sie noch nicht am Rahmenabkommen teilnehmen, senden Sie bitte die zweite Seite des Rundschreibens per E-Mail an service@buskomfort.de.
>> Hier finden Sie weitere Details zum Rahmenabkommen mit Michelin (pdf, 107 kb)