Die 10 am häufigsten gestellten Fragen seitens der Busunternehmer
1. Was kostet die Mitgliedschaft
2. Welche Vorteile bringt mir eine Mitgliedschaft?
3. Gibt es Vergünstigungen für gbk-Mitglieder?
4. Was muss ich tun, um die Mitgliedschaft zu beantragen?
5. Wie läuft die Klassifizierung der Busse ab und wer führt sie durch?
6. Wie hoch sind die Prüfgebühren für die Klassifizierung?
7. Muss ich alle Busse meines Fuhrparks klassifizieren lassen?
10. Warum darf ich nicht mit Sternen werben, wenn ich kein Mitglied bei der gbk bin?
1. Was kostet die Mitgliedschaft?
Als Busunternehmer zahlen Sie zwischen 600 und 2.000 EURO pro Jahr, je nach Anzahl der klassifizierten Busse. Für Kleinunternehmen, die nachweislich nur einen Reisebus im Fuhrpark angemeldet haben, reduziert sich der Beitrag um 180 Euro. Sind Sie außerdem Mitglied im RDA, reduziert sich Ihr Mitgliedsbeitrag bei der gbk und beim RDA um jeweils 100 EURO. Unternehmen, die keine eigenen Busse im Besitz haben, zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 180 Euro.
Hier die einzelnen Gebührenstufen:
Anzahl der Busse mit Gütezeichen Gebühr pro Jahr
1 bis 2 € 600.-
3 bis 4 € 1150.-
5 bis 9 € 1430.-
10 und mehr € 2000.-
2. Welche Vorteile bringt mir eine Mitgliedschaft?
Das System der Klassifizierung bietet Ihnen als Busreiseveranstalter Argumentationshilfen bei Leistungs- und Preisunterschieden im Verkaufsgespräch. Die Fahrzeugausstattung und -Qualität lässt sich leicht dokumentieren und verschafft so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern. Anhand von kostenlos zur Verfügung gestellten Werbematerials (Broschüren, Anzeigenvorlagen, Fotos…) können Sie dies sehr anschaulich Ihren Reisegästen näher bringen.
Neben der Klassifizierung von Reisebussen bieten wir unseren Mitgliedern noch zahlreiche weitere Dienstleistungen an, über die sie pro Jahr mehr als € 3.000,- sparen können.
3. Gibt es Vergünstigungen für gbk-Mitglieder?
Ja, durch verschiedene Rahmenverträge können gbk-Mitglieder sehr günstige Versicherungen abschließen und zudem beim Diesel- und Reifeneinkauf weitere Ersparnisse erzielen. Die Übersicht unserer Dienstleistungen erhalten Sie auch in der Broschüre „Qualität hat Zukunft – Mehrleistungen für Busunternehmer“.
4. Was muss ich tun, um die Mitgliedschaft zu beantragen?
Mit dem rechtskräftig unterzeichneten „Antrags- und Verpflichtungsschein“ beantragen Sie das Recht zur Führung des Gütezeichens RAL Buskomfort für die Busse, deren Prüfberichte Sie bei uns einreichen. Um die oben erwähnten Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, können Sie zusätzlich auch die Mitgliedschaft beantragen. Das Formular finden Sie als Download auf unserer Homepage. Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch auf dem Postweg zu.
5. Wie läuft die Klassifizierung der Busse ab und wer führt sie durch?
Sie führen Ihren Bus zur Erstprüfung einer zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, usw.) oder einem vereidigten Sachverständigen vor. Bei Neufahrzeugen kann die Erstprüfung auch direkt ab Werk erfolgen. Die Anforderungen werden dort anhand von Formularen (Prüfberichten) überprüft. Die Prüforganisationen haben die Prüfberichte der gbk (auf den Laptops) vorliegen. Die Unterlagen können aber auch bei der gbk angefordert oder auf unserer Homepage www.buskomfort.de/images/stories/download-formulare/gbk_pruefbescheinigung_formular_flex.pdf heruntergeladen werden. Nach Einreichung der Unterlagen erfolgt die Klassifizierung und Einstufung der Sternekategorie durch die gbk.
Die Klassifizierung ist jeweils ein Jahr gültig, danach erfolgt jährlich eine Wiederholungsprüfung, die bei Fahrzeugen jüngeren Baujahres auch selbst durchgeführt werden kann.
6. Wie hoch sind die Prüfgebühren für die Klassifizierung?
Die Prüfgebühren erheben die Prüfstellen selbst und liegen bei einer Wiederholungsklassifizierung im Schnitt bei rund 38 Euro, bei einer Erstprüfung bei rund 100 EURO.
7. Muss ich alle Busse meines Fuhrparks klassifizieren lassen?
Nein, nur die Fahrzeuge, die Sie auch bewerben möchten oder bereits bewerben.
8. Warum muss ich mein Fahrzeug schon wieder fremdprüfen lassen, obwohl es beispielsweise erst 2 Jahre alt ist?
Die gbk verleiht ein RAL-Gütezeichen. Eine Vorgabe vom RAL ist dabei, dass sich sämtliche Gütezeichen einer jährlichen Wiederholungsprüfung durch eine neutrale Stelle unterziehen müssen.
Mit dem RAL konnte aber die Sondervereinbarung getroffen werden, dass bei fabrikneuen Bussen, die das Gütezeichen mit der Erstzulassung erworben haben, grundsätzlich die ersten 4 jährlich stattfindenden Wiederholungsprüfungen vom Busunternehmer selbst durchgeführt werden können. Allerdings müssen jährlich stichprobenweise 20% dieser Busse ermittelt werden, die sich anstatt der Eigenüberprüfung einer Fremdprüfung durch eine Prüforganisation unterziehen müssen.
9. Welche Möglichkeiten der Auszeichnung der Busse gibt es und wie kann ich mit der Mitgliedschaft werben?
Sie können zwischen den allgemein bekannten silbernen Gütezeichen-Plaketten und den individuell und an Ihre Fahrzeuglackierung angepassten Designer- und Heckscheibenfolien entscheiden. www.buskomfort.de/images/stories/download-formulare/Bestellfax_Plakette_zum_Ausfuellen_am_PC.pdf. Die Preise für die Designer- und Heckscheibenfolien richten sich nach der Größe der Folien.
Zusätzlich zur Werbung auf Ihren Bussen können Sie auch auf Ihrer Homepage, in Anzeigen und Katalogen anhand von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Broschüren, Bildern, Logos und Werbevorlagen werben. Über die gbk-Homepage kann zudem eine Verlinkung mit Ihrem Internet-Auftritt erfolgen.
10. Warum darf ich nicht mit Sternen werben, wenn ich kein Mitglied bei der gbk bin?
Grundlage für die Kennzeichnung von einem bis fünf Sternen, die fünf unterschiedliche Komfortstufen symbolisieren, ist das Gütezeichen RAL Buskomfort. Es steht für ein Klassifizierungssystem, das Güte - und Prüfbestimmungen beinhaltet, die in enger Zusammenarbeit zwischen gbk (Gütegemeinschaft Buskomfort) und RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) formuliert wurden.
Dass dieselben auch eingehalten werden, wird jährlich überwacht. Diese zuverlässige Orientierung ist bei nicht legitimierter Werbung mit selbst angebrachten Sternen oder mit selbst bezeichneten Sterne-Aussagen nicht gegeben.
Diese unerlaubte Sterne-Werbung ist zudem geeignet, die Verbraucher im Sinne der §§ 3, 5 UWG irrezuführen, da der Verbraucher davon ausgeht, dass Sie sich die Sterne nicht selbst verliehen haben, sondern von einer unabhängigen und neutralen Stelle wie der Gütegemeinschaft Buskomfort e.V. verliehen wurden.


