Busreisen gefällt mir

Bluff mit falschen Sternen

Kampf gegen den Missbrauch der Bus-Sterne - Ein fairer Wettbewerb schützt die Verbraucher

4-Sterne Designerplakette

Nur Reisebusse mit dem RAL-Gütezeichen (siehe Bild) gewährleisten aufgrund der vorgeschriebenen Prüfungen und Überwachungen die Einhaltung der strengen Kriterien der Gütegemeinschaft Buskomfort. Um ihre Mitglieder und deren Kunden zu schützen, bekämpft die gbk den Missbrauch des Gütezeichens. Pro Jahr bearbeiten wir im Schnitt ca. 100 Fälle dieser Art.


Sterne auf der Karosserie eines Fahrzeuges sind Etikettenschwindel, wenn sie nicht durch eine gbk-Klassifizierung legitimiert sind. Auch die Werbung im Internet oder im Katalog ist nicht rechtens. Das sieht auch die Justiz so. Erst jüngst war die gbk in einem Verfahren vor dem Landgericht Kassel erneut erfolgreich. Die Richter untersagten es einem Unternehmen, den Einsatz von Reisebussen mit einer Sterneklassifizierung zu bewerben. Dieses 2011 ergangene Urteil bestätigt Urteile des Landgerichtes München I (Versäumnisurteil, AZ 4HK 0 9709/03) und des Landgerichtes Osnabrück, welches bereits 2001 die Werbeaussage "Busreise mit 4-Sterne-Bus" als unzulässig und wettbewerbswidrig erklärte (AZ 14 O433/01). Vor dem Landgericht Oldenburg (AZ 5 O 1583/06) erzielte die gbk erst im November 2006 einen weiteren Erfolg. Die Richter untersagten einem Busunternehmen, sowohl Reisebusse mit Sternekennzeichen zu versehen als auch die Sternekennzeichen an den Fahrzeuge zu belassen sowie mit der bildlichen Wiedergabe eines mit Sternekennzeichen versehenen Reisebusses zu werben. Ein weiteres Urteil erließ das Landgericht Saarbrücken gegen einen saarländischen Busunternehmer (AZ 7III O13/04).


Damit wir den Missbrauch des geschützten Gütezeichens und der Bus-Sterne rechtzeitig und wirkungsvoll bekämpfen können, setzen wir auf die Hilfe unserer Mitglieder:


Melden Sie uns Busse, die sich unberechtigterweise mit Sternen schmücken. Informieren Sie uns möglichst präzise und detailliert über das Unternehmen, den Bustyp, das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Art des Missbrauchs (Anzahl der Sterne, wo sind die Sterne platziert usw.) Melden Sie uns bitte auch den Ort, an dem Ihnen das Fahrzeug aufgefallen ist sowie das Datum und die Uhrzeit. Auch eine Fotografie ist sehr hilfreich. Und senden Sie uns Prospekte, Kataloge und Anzeigen oder weisen Sie uns auf Internetseiten hin, auf denen mit Sternen geworben wird.

 

Ihr Ansprechpartner

Denise Riebisch

Tel. 0 70 31 / 62 31 69

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