Das Komfortmaß (A) wird in der Horizontalen auf einer Höhe von 62 cm in der
Mitte des Sitzes zwischen den beiden Rückenlehnen ermittelt. Grundlage dieser Messmethode ist die EU-Richtlinie 2001/85/EG.
Die Stärke der Rückenlehne (B) erhält man, indem man vom Sitzabstand
(Messung von Fixpunkt zu Fixpunkt) das Komfortmaß A abzieht.