Bluff mit falschen Sternen
Nicht überall, wo Sterne drauf stehen, sind auch Sterne drin.
Nur Reisebusse mit dem RAL-Gütezeichen (siehe Bild) erfüllen die strengen Kriterien der Gütegemeinschaft Buskomfort. Um ihre Mitglieder und deren Kunden zu schützen, bekämpft die gbk den Missbrauch des Gütezeichens. Derzeit bearbeiten wir 22 Fälle dieser Art (Stand 22.01.2010). Sterne auf der Karosserie eines Fahrzeuges sind Etikettenschwindel, wenn sie nicht durch eine gbk-Klassifizierung legitimiert sind. Auch die Werbung im Internet oder im Katalog ist nicht rechtens. Das sieht auch die Justiz so. Erst jüngst war die gbk in einem Verfahren vor dem Landgericht München I erfolgreich. Die Richter untersagten es einem Unternehmen, die Verbraucher mit einem "4-Sterne-Luxusbus" zu bluffen. (Versäumnisurteil, AZ 4HK 0 9709/03) Dies bestätigte ein Urteil des Landgerichtes Osnabrück, welches bereits 2001 die Werbeaussage "Busreise mit 4-Sterne-Bus" als unzulässig und wettbewerbswidrig erklärte (AZ 14 O433/01). Vor dem Landgericht Saarbrücken erzielte die gbk erst Mitte September 2004 einen weiteren Erfolg, auch diese Richter verboten einem saarländischen Busunternehmer die Werbung mit den "falschen Sternen" (AZ 7III O13/04).
Damit wir dreisten Betrügern rechtzeitig auf die Schliche kommen, setzen wir auf die Hilfe unserer Mitglieder:
Melden Sie uns Busse, die sich unberechtigterweise mit Sternen schmücken. Informieren Sie uns möglichst präzise und detailliert über das Unternehmen, den Bustyp, das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Art des Missbrauchs (Anzahl der Sterne, wo sind die Sterne plaziert usw.) Melden Sie uns bitte auch den Ort, an dem Ihnen das Fahrzeug aufgefallen ist sowie das Datum und die Uhrzeit. Auch eine Fotografie ist sehr hilfreich. Und senden Sie uns Prospekte, Kataloge und Anzeigen oder weisen Sie uns auf Internetseiten hin, auf denen mit Sternen geworben wird.
Ihr Ansprechpartner
Alexander Sigloch
Tel. 0 70 31 / 62 31 75
Alexander.Sigloch@buskomfort.de

